| Kein
Wasser aus der Dreisam! |
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Keine Entnahme von Wasser
Vom 01. Juni bis
15. November jeden Jahres
ist die Entnahme von Wasser aus öffentlichen oberirdischen Gewässern zeitweise
nicht erlaubt. Dies gilt vor allem für die Entnahme von Wasser für die
Bewässerung von Grünflächen und Gärten. Grund für die Regelung ist die
sommerliche Trockenheit, die dazu führt, dass nahezu alle Gewässer der Stadt
Freiburg wenig Wasser führen.
Die Bezugsgröße für Niedrigwasser ist der [Pegelstand
der Dreisam] auf der
Höhe von Ebnet.
Sobald der
Pegelstand von 28 Zentimentern unterschritten wird, gilt das Verbot der
Wasserentnahme.
Das Wasser für Gärten und Grünflächen muss in der Sommerzeit aus der
öffentlichen Wasserversorgung oder aus Zisternen und Regenwasserfässern
kommen.
Wie hoch der Pegelstand der Dreisam ist, kann jederzeit unter Telefon: 0761
65049 erfragt werden.