Kein Wasser
aus der Dreisam!

 

Keine Entnahme von Wasser

Vom
01. Juni bis 15. November jeden Jahres ist die Entnahme von Wasser aus öffentlichen oberirdischen Gewässern zeitweise nicht erlaubt. Dies gilt vor allem für die Entnahme von Wasser für die Bewässerung von Grünflächen und Gärten. Grund für die Regelung ist die sommerliche Trockenheit, die dazu führt, dass nahezu alle Gewässer der Stadt Freiburg wenig Wasser führen. 

Die Bezugsgröße für Niedrigwasser ist der
[Pegelstand der Dreisam] auf der Höhe von Ebnet. 

Sobald der Pegelstand von 28 Zentimentern unterschritten wird, gilt das Verbot der Wasserentnahme.

Das Wasser für Gärten und Grünflächen muss in der Sommerzeit aus der öffentlichen Wasserversorgung oder aus Zisternen und Regenwasserfässern kommen.

Wie hoch der Pegelstand der Dreisam ist, kann jederzeit unter Telefon: 0761 65049 erfragt werden.



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