| Fischsterben Was ist zu tun? |
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Vorgehensweise bei
Fischsterben:
1. Anzeige des Fischsterbens
Wichtig: Anzeige muß sofort erfolgen - bei Bürgermeister oder
Polizei
(Bereich Freiburg: Tel.: 0761 137600, Bereich Emmendingen: Tel.: 07641 582530
oder Polizeinotruf 110)
2. Fotos der toten Fische
Zählen der toten Fische (welche Arten?)
Wiegen der toten Fische (ggf. Nachweis über Tierkörperbeseitigung)
3. Anfertigen eines
Schadensgutachtens
über LFV Baden e. V. (für Mitglieder) oder Beauftragung eines
Freiberuflers (kostet Geld).
4. Rückfragen bei
Staatlicher Fischereiaufsicht
Fischereibehörde oder LFV Baden e. V.
Siehe auch [Notruf]