Neue Dimensionen im Naturschutz
Badische Zeitung vom 15. Februar 2002

 

Ausgleichsflächen werden knapp / Das Regierungspräsidium hat einen „Arbeitskreis Grünkonzept Rheintalbahn“ eingerichtet

MARKGRÄFLERLAND (mwi). Eingriffe in die Natur sind nach den Bestimmungen des Naturschutzgesetzes auszugleichen. Der Gesetzgeber misst diesem Ausgleich einen hohen Stellenwert bei. Fluss-, Bahn- und Autobahnbauer streiten sich im engen Rheintal nun nicht mehr nur um Platz für ihre Bauprojekte. Auch ein Run auf die Ausgleichsflächen hat eingesetzt.


Es wird eine der wichtigsten Fragen der zukünftigen Raumgestaltung am Oberrhein sein, wer welches Bauvorhaben wo ausgleichen darf. Schließlich sind auch die Kommunen an einem weiteren Wirtschaftswachstum interessiert. Und das ist mit Flächenverbrauch verbunden. Die Tatsache, dass Nutz- und Ausgleichsflächen nicht mehr in ein stimmiges Konzept zu bringen sind, zwingt zu neuen Gestaltungsmöglichkeiten der Ausgleichsregelung, die mit Chancen und Risiken behaftet sind.

Bisher hat der Gesetzgeber den räumlichen und zeitlichen Rahmen für den Ausgleich eng gesteckt. Der Ausgleich hatte, wenn möglich, ohne Zeitlücke auf beanspruchtem Gelände oder in ummittelbarer Nachbarschaft zu erfolgen. Der direkte Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten stand im Vordergrund. Als ein Auto-Rasthof in den Hartheimer Auenwald geklotzt wurde, musste daneben ein Krötenteich neu angelegt werden.

Nun setzt ein Umdenken ein. Freiflächen, vor allem in Ballungszentren, sind so selten geworden, dass ihr Erhalt selbst Ziel der Schutzbestrebungen ist. Unter dem Stichwort „Ökokonto“ können sich Gemeinden Maßnahmen des Natur- und Landschaftsschutzes auf ein Konto gutschreiben und als Ausgleich für spätere Eingriffe anrechnen lassen.

Auch das Regierungspräsidium Freiburg setzt beim Ausbau der Rheintalschiene auf diese Strategie. Was nicht entlang der Bahnstrecke ausgeglichen werden kann, soll nun an anderen Stellen zur Aufwertung von Natur und Landschaft herangezogen werden. Wenn gar kein Ausgleich möglich ist, muss der Eingriff finanziell entschädigt werden.

Das Geld geht an die Naturschutzstiftung des Landes, von wo es nur mittels mühsamer Antragstellung und langjähriger Projektgestaltung wieder in die Region zurückgeholt werden kann. Zur besseren Koordination der Vorschläge von staatlichem und ehrenamtlichem Naturschutz, Forstverwaltung und Kommunen, hat das Regierungspräsidium den „Arbeitskreis Grünkonzept Rheintalbahn“ eingerichtet. Mit dabei ist auch Franz Schneider von der Naturschutzbund (NABU) Kreisgruppe Müllheim. Er bezeichnete die vorgezogene Beteiligung als eine gute Sache, sind doch Finanzmittel gegeben, die dem Naturschutz ganz neue Dimensionen auftun. Projekte in noch nicht gekannten Dimensionen werden nun realistisch.

Der Naturschutz bringt die Teilrenaturierung der kanalisierten Rheinzuflüsse Möhlin, Sulzbach, Klemmbach und Hohlebach in Spiel. Weitere Projekte beziehen sich auf die Restrukturierung der ausgeräumten Flur der Niederterrasse zwischen Bad Krozingen, Staufen und Buggingen sowie Biotopverbundmaßnahmen in der Markgräfler Hügelzone. Hier sind Feldgehölze nur ausnahmsweise als Windschutzstreifen zu finden.

In Schliengen ist ein naturnaher Ausbau des Hohlebachs mit Rückbau eines Sturzes geplant. Dieser soll durch eine möglichst flach geneigte „Rauhe Rampe“ ersetzt werden.

Als selbstverständlich wird es angesehen, dass die hohe Bahn-Neutrasse mit entsprechenden Randbepflanzungen gegen die angrenzenden Ökosysteme abgepuffert wird. Dies dient nicht nur dem Schutz der Vogelwelt.


Original-Link: http://www.badische-zeitung.de/1014120987929




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