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zu Bachkraftwerken Badische Zeitung vom 22. August 2001 |
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Fischereiverband will kleine Wasserkraftanlagen
verhindern / Verwaltungsvorschrift verschärft
FREIBURG. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg will den Bau von neuen
Kleinwasserkraftanlagen verhindern. Dazu wurde jetzt ein landesweiter Arbeitskreis
gegründet. Den Bau solcher Anlagen erschwert auch eine neue Verwaltungsvorschrift, die
seit Januar in Kraft ist.
In einer
Pressemitteilung des badischen Verbandes, in dem 800 Fischereivereine mit mehr als 50'000
Mitgliedern organisiert sind, wird die Ablehnung neuer kleiner Wasserkraftwerke damit
begründet, dass die mehr als tausend Anlagen in den Bächen und Flüssen des Landes
fast nichts zum Stromaufkommen beitragen. Auch für den Klimaschutz werde
wenig bewirkt, der Schaden an der Natur sei jedoch groß. Wasserkraft, so schimpfen die
Fischer, werde heute in der Öffentlichkeit als saubere, regenerative Energie angepriesen.
Verschwiegen würden gravierende Nachteile für die Gewässer und die Lebewesen darin.
Dabei würden nur 0,33 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland von kleinen
Wasserkraftwerken gedeckt. Der Anteil zur Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen belaufe
sich sogar nur auf 0,09 Prozent, sagt der badische Fischereiverband. Der kritische
Grenzbereich für die Abwägung zwischen Nutzen und Schaden für die Umwelt liege bei den
Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt. Das sind über 90 Prozent der
Anlagen. Bei vielen der älteren Kleinkraftwerke würden ökologische Gesichtspunkte zu
wenig oder überhaupt nicht berücksichtigt.
Nachteilig wirke sich vor allem der Aufstau aus, der das Fließgewässer völlig
verändere mit entsprechenden Folgen für Fische und andere Lebewesen. Die
Durchgängigkeit des Gewässers für wandernde Fische sei nicht mehr gegeben. Tag für Tag
würden Fische in den Turbinen der Kraftwerke verletzt oder gar getötet, sagte Ingo
Kramer vom Fischereiverband.
Der Verband ist jedoch nicht generell gegen Wasserkraftwerke. Es gebe Gewässer, an denen
die Anlagen weniger problematisch seien. Aufgrund der höheren Effektivität seien große
Wasserkraftwerke an bereits ausgebauten und aufgestauten Gewässern den Klein- und
Kleinstanlagen vorzuziehen.
Michaela Preuß vom Umweltministerium in Stuttgart sagte gestern, dass seit Januar in
Baden-Württemberg eine neue Verwaltungsvorschrift für die Genehmigung von
Wasserkraftwerken gelte, die die Belange der Ökologie und des Naturschutzes stärker
gewichte. Für jede dieser Anlagen müsse von den zuständigen Landratsämtern im
Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden.
Der Bundesverband der Wasserkraftwerke, in dem Betreiber der Kleinanlagen organisiert
sind, bestreitet den Fischern das Recht, sich als Natur-, Arten- oder Tierschützer
auszugeben. Auf seiner Internet-Homepage schreibt der Verband, wenn tatsächlich
Fischarten bedroht sind, dann haben Tier- und Artenschützer an allererster Stelle die
vornehme Pflicht, auf den Fang der betreffenden Tier- oder Fischarten zu verzichten.
Davon aber höre man nur selten.
Klaus Rütschlin
Original-Link: http://www.badische-zeitung.de/1007923394455
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