Nein zu Bachkraftwerken
Badische Zeitung vom 22. August 2001

 

Fischereiverband will kleine Wasserkraftanlagen verhindern / Verwaltungsvorschrift verschärft


FREIBURG. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg will den Bau von neuen Kleinwasserkraftanlagen verhindern. Dazu wurde jetzt ein landesweiter Arbeitskreis gegründet. Den Bau solcher Anlagen erschwert auch eine neue Verwaltungsvorschrift, die seit Januar in Kraft ist.

In einer Pressemitteilung des badischen Verbandes, in dem 800 Fischereivereine mit mehr als 50'000 Mitgliedern organisiert sind, wird die Ablehnung neuer kleiner Wasserkraftwerke damit begründet, dass die mehr als tausend Anlagen in den Bächen und Flüssen des Landes „fast nichts“ zum Stromaufkommen beitragen. Auch für den Klimaschutz werde wenig bewirkt, der Schaden an der Natur sei jedoch groß. Wasserkraft, so schimpfen die Fischer, werde heute in der Öffentlichkeit als saubere, regenerative Energie angepriesen. Verschwiegen würden gravierende Nachteile für die Gewässer und die Lebewesen darin.

Dabei würden nur 0,33 Prozent des Stromverbrauchs in Deutschland von kleinen Wasserkraftwerken gedeckt. Der Anteil zur Vermeidung von Kohlendioxid-Emissionen belaufe sich sogar nur auf 0,09 Prozent, sagt der badische Fischereiverband. Der kritische Grenzbereich für die Abwägung zwischen Nutzen und Schaden für die Umwelt liege bei den Anlagen mit einer Leistung von weniger als einem Megawatt. Das sind über 90 Prozent der Anlagen. Bei vielen der älteren Kleinkraftwerke würden ökologische Gesichtspunkte zu wenig oder überhaupt nicht berücksichtigt.

Nachteilig wirke sich vor allem der Aufstau aus, der das Fließgewässer völlig verändere – mit entsprechenden Folgen für Fische und andere Lebewesen. Die Durchgängigkeit des Gewässers für wandernde Fische sei nicht mehr gegeben. Tag für Tag würden Fische in den Turbinen der Kraftwerke verletzt oder gar getötet, sagte Ingo Kramer vom Fischereiverband.

Der Verband ist jedoch nicht generell gegen Wasserkraftwerke. Es gebe Gewässer, an denen die Anlagen weniger problematisch seien. Aufgrund der höheren Effektivität seien große Wasserkraftwerke an bereits ausgebauten und aufgestauten Gewässern den Klein- und Kleinstanlagen vorzuziehen.

Michaela Preuß vom Umweltministerium in Stuttgart sagte gestern, dass seit Januar in Baden-Württemberg eine neue Verwaltungsvorschrift für die Genehmigung von Wasserkraftwerken gelte, die die Belange der Ökologie und des Naturschutzes stärker gewichte. Für jede dieser Anlagen müsse von den zuständigen Landratsämtern im Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden.

Der Bundesverband der Wasserkraftwerke, in dem Betreiber der Kleinanlagen organisiert sind, bestreitet den Fischern das Recht, sich als Natur-, Arten- oder Tierschützer auszugeben. Auf seiner Internet-Homepage schreibt der Verband, „wenn tatsächlich Fischarten bedroht sind, dann haben Tier- und Artenschützer an allererster Stelle die vornehme Pflicht, auf den Fang der betreffenden Tier- oder Fischarten zu verzichten.“ Davon aber höre man nur selten.

Klaus Rütschlin



Original-Link: http://www.badische-zeitung.de/1007923394455



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