| Agenda 21 Wasser in der Lokalen Agenda 21 |
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Was hat Wasser mit der "Agenda 21" zu tun?
Wasser ist eine vielfach bedrohte knappe und verletzliche Ressource. Wachsende
Bevölkerungen, zunehmender Verbrauch und ansteigende Verschmutzungen führen zur
eskalierenden Wasserkrise in immer mehr Ländern. Schon heute ist die Versorgung mit
Süßwasser weltweit betrachtet ein zentrales Problem für das Überleben der Menschheit.
Die weltweite Sicherung einer Versorgung mit Trinkwasser und einer nutzungsverträglichen
Qualität der Gewässer ist auch durch die globalen Zusammenhänge des Wasserkreislaufes
vernetzt.
Lokaler falscher Umgang mit Wasser (z.B. bezüglich Schadstoffen) oder Handlungsweisen die
indirekt, beispielsweise über Klimaveränderungen, zu einer Beeinflussung des
Wasserkreislaufes führen, können auch global Auswirkungen haben. Unter dem Motto
"Global handeln - lokal denken" hat sich die Agenda 21 das Ziel gesetzt, die
Handlungsmöglichkeiten für jeden Einzelnen aufzuzeigen. Jeder Nutzer von Wasser ist am
globalen Wasserkreislauf beteiligt und kann durch sein Verhalten einen Beitrag zu den
Zielen der Konferenz von Rio de Janeiro leisten. Die Situation hat solch bedrohliche
Ausmaße angenommen, dass der Wasserproblematik anlässlich der Konferenz von Rio der
Janeiro für Umwelt und Entwicklung 1992 ein alle Teilaspekte des Problems
"Wasser" ansprechendes Kapitel im Aktionsprogramm "Agenda 21"
eingeräumt wurde.
Folgende Programmbereiche wurden dabei vorgeschlagen:
+ Integrierte Planung und Bewirtschaftung der Wasserressourcen
+ Abschätzung des Wasserdargebots
+ Schutz der Wasserressourcen, der Gewässergüte und der aquatischen Ökosysteme
+ Trinkwasserversorgung und Sanitärmaßnahmen
+ Wasser und nachhaltige städtische Entwicklung
+ Wassernutzung für die nachhaltige Nahrungsmittelerzeugung und ländliche Entwicklung
+ Auswirkungen von Klimaveränderungen auf die Wasserressourcen
Was bedeutet Nachhaltigkeit in Zusammenhang mit Wasser in Baden-Württemberg?
Einige der in der "Agenda 21" genannten Problemfelder sind für Deutschland
aufgrund der klimatischen und geologischen Verhältnisse nicht relevant. In
Baden-Württemberg ist der Verbrauch und die Neubildung von Grundwasser im Gleichgewicht,
die Flüsse und Bäche führen ausreichend Wasser. Daher ist es möglich, eine
vorbildliche Trinkwasserversorgung der Bevölkerung - im weltweiten Vergleich -
sicherzustellen. Die Abwasserbeseitigung ist weit fortgeschritten. Dennoch bleiben als
Folge unserer dichten Besiedlung und der intensiven Produktionstätigkeit noch ungelöste
Probleme durch Schadstoffeinträge in das Grundwasser und die Oberflächengewässer.
Der nachhaltige Umgang mit Wasser bedeutet in Baden-Württemberg deshalb weniger
die Reduzierung der Nutzung der Ressource - wenn dies auch zum Teil erforderlich wurde-,
sondern vielmehr den Schutz von Oberflächen- und Grundwasser vor Schad- und
Schmutzstoffen sowie den Schutz der Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und
Sicherung der Ressource zur nachhaltigen Nutzung durch den Menschen. Relevant ist
insbesondere der Agenda-21-Programmbereich "Schutz der Wasserressourcen, der Gewässergüte und der aquatischen
Ökosysteme".
Hierzu enthält die Agenda 21 folgende Maßnahmen:
- Schutz und Erhaltung der Wasserressourcen
- Verhütung und Begrenzung der Gewässerverschmutzung
- die Entwicklung und Anwendung sauberer Technologien
- Schutz des Grundwassers
- Schutz von aquatischen Ökosystemen
- Schutz der im Süßwasser vorkommenden Lebewesen
- die Dauerbeobachtung und Überwachung von Wasserressourcen und Gewässern, die als
Vorfluter für Abwasser dienen
- die Entwicklung nationaler und internationaler Rechtsinstrumente, die gegebenenfalls zum
Schutz der Gewässergüte erforderlich sind.
Auch im Bereich Hochwasserschutz gibt es weiteren Handlungsbedarf. Zusätzlich zu den im
Süßwasser vorkommenden Lebewesen, sollten auch die Tiere und Pflanzen geschützt werden,
die ihren Lebensraum an Gewässern haben. Die Gewässer sind Lebensadern unserer
Landschaft.
Dies muss bei den vielfältigen Gewässernutzungen (wie Wasserentnahme,
Abwassereinleitung, Fischerei, Schifffahrt, Energiegewinnung, Badebetrieb usw.)
berücksichtigt werden. Entsprechend der "Agenda 21" soll die Umsetzung der
Maßnahmen zusammen mit der Bevölkerung erfolgen. Neben Umweltschutzzielen sind auch
soziale Aspekte zu berücksichtigen. Es geht also auch darum, die Bürgerbeteiligung bei
kommunalen Maßnahmen im Bereich Wasser zu stärken und die sozialen und wirtschaftlichen
Interessen der Menschen am Wasser mit Umwelt- und Naturschutz in Einklang zu bringen.
Wasser und die Lokale Agenda: Was können Gemeinden für ihr Wasser tun?
Trinkwasserversorgung, Abwasserbeseitigung sowie Unterhaltung, Pflege und Entwicklung von
Oberflächengewässern sind klassische kommunale Aufgaben. Die Kommunen in
Baden-Württemberg sind für den überwiegenden Teil unserer Gewässer, nämlich für rund
46.000 Gewässer-Kilometer unterhaltungspflichtig. Dementsprechend können vielfältige
Aktivitäten im Rahmen eines Lokalen-Agenda-Prozesses angestoßen werden.
Informationen zum Themenbereich Wasser insgesamt
Ansprechpartner
Behörden:
Oberste Wasserbehörde des Landes Baden-Württemberg ist das
Ministerium für Umwelt und Verkehr (UVM)
Postfach 10 34 39
70029 Stuttgart
Tel.: 0711-126-0
http:/www.uvm.baden-wuerttemberg.de
"Höhere Wasserbehörden" sind die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe,
Freiburg und Tübingen.
Vor Ort zuständig sind die "Unteren Wasserbehörden" bei den Landratsämtern
bzw. bei den Bürgermeisterämtern der kreisfreien Städte. Sie sind zuständig für
Genehmigung und Überwachung von Wasserbenutzungen, Wasserkraftnutzung, Fischteichen,
Anlagen an Gewässern, Gewässerausbauten, Kläranlagen, Regenwasserbehandlung, Lagerung
wassergefährdender Stoffe, die Ausweisung von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten
und Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und Bauvorhaben.
Sonderbehörden, die wichtige Aufgaben im Bereich "Wasser" haben, sind die
Landesanstalt für Umweltschutz (LfU) Baden-Württemberg mit ihrer Abteilung Wasser und
Altlasten (Griesbachstr. 1, 76185 Karlsruhe, Tel.: 0721-983-0, http:/www.lfu.baden-wuerttemberg.de)
sowie die vier Gewässerdirektionen Neckar, Donau/Bodensee, Nördlicher Oberrhein sowie
Südlicher Oberrhein/Hochrhein. Sie sind zuständig für Gewässer I. Ordnung und
allgemein für die Beurteilung von Gewässerbenutzungen, -ausbau, - unterhaltung,
-randstreifen, Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz, naturnahe Gewässerentwicklung,
übergebietlichen Grundwasserschutz und Grundwasserbewirtschaftung.
Gewerbeaufsichtsämter genehmigen und überwachen gewerbliche Abwasserbehandlungsanlagen
und die Lagerung wassergefährdender Stoffe. Für die Abgrenzung von Wasserschutzgebieten
ist das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (Tel.: 0761- 204-0) fachlicher
Ansprechpartner.
Für Fischerei zuständig ist das Ministerium Ländlicher Raum (MLR) (Postfach 10 34 44,
70029 Stuttgart, Tel: 0711-126-0). Die Regierungspräsidien verfügen über
Fischereibeauftragte. Fachliche Fragen werden auch von der Fischereiforschungsstelle in
Langenargen bearbeitet.
Verbände und Vereine:
- Wasserwirtschaftsverband Baden-Württemberg e.V., Mannheimer Str. 1, 69115 Heidelberg,
Tel.: 06221-184545
- Abwassertechnische Vereinigung (ATV) - Deutscher Verband für Wasserwirtschaft und
Kulturbau e.V. (DVWK), Theodor-Heuss-Allee 17, D-53773 Hennef, Tel. 02242-872-0, e-mail: atvorg@atv.de, http://www.atv.de, http://www.dvwk.de;
ATV-Landesgruppe Baden Württemberg, Wilhelm-Geiger-Platz 10, 70469 Stuttgart, Tel.
0711-896631-0, e-mail: ATV-LG-BW@t-online.de
- wbw-Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH, Mannheimer Str. 1, 69115
Heidelberg, Tel: 06221-181064, e-mail: WBW-Fortbildung@t-online.de
- Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) - Verband der Gas- und
Wasserwerke e.V. (VGW), Stöckachstraße 48, 70190 Stuttgart, Tel. 0711-2622980
- Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Landesgruppe Baden-Württemberg; Postfach 80 11
80, 70511 Stuttgart, Tel. 0711-973-2231
- Bodensee-Wasserversorgung, Haupstr. 163, 70563 Stuttgart-Vaihingen, Tel: 0711-973-0
- Landeswasserversorgung, Schützenstr. 4, 70182 Stuttgart, Tel: 0711-2175-0
- Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) (Geschäftsstelle mit wechselndem Sitz beim
Vorsitz führenden Länderministerium), http://www.LAWA.de. Publikationen können bestellt
werden beim Kulturbuch-Verlag GmbH, Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Tel.: 030-6618484,
e-mail: kbvinfo@kultur-buch-verlag.de, http://www.kulturbuch-verlag.de
- Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V., Reitzensteinstr. 8, 70190 Stuttgart,
Tel.:0711-268431-0
Gesetzliche Grundlagen
Europäische Union:
- Richtlinie 75/440/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Qualitätsanforderungen an
Oberflächenwasser für die Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten
- Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 8. Dezember 1975 über die Qualität der
Badegewässer
- Richtlinie 76/464/EWG des Rates vom 4. Mai 1976 betreffend die Verschmutzung infolge der
Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft
- Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser,
das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten
- Richtlinie des Rates vom 9. Oktober 1979 über die Meßmethoden sowie über die
Häufigkeit der Probenahmen und der Analysen des Oberflächenwassers für die
Trinkwassergewinnung in den Mitgliedstaaten
- Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers
gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe
- Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem
Abwasser
- Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor
Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen
- Richtlinie 92/43/EWG des Rate vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie)
- Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte
Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
- Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für
den menschlichen Gebrauch
- Entwurf einer Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen
der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik EU-Richtlinien sind von den Mitgliedstaaten
durch nationales Recht umzusetzen.
Bund:
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
§ 1a Grundsatz (1) Die
Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit
und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare
Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.
- Abwasserabgabengesetz
(AbwAG)
- Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
- Abwasserverordnung mit Anhängen (AbwV)
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Land:
- Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)
§ 3a (1) Die Gewässer sind
als Bestandteil des Naturhaushalts so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der
Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Natürliche oder
naturnahe Gewässer sollen erhalten werden. Bei anderen Gewässern ist ein naturnaher
Zustand anzustreben.
-
Indirekteinleiterverordnung (IndVO)
- Eigenkontrollverordnung
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
Fachbetriebeanlagenverordnung (VAwS)
- Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO)
- Verordnung über dezentrale Beseitigung von Niederschlagswasser
- Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der
Trinkwasserversorgung (Oberflächenwasserqualitätsverordnung)
- Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten (VwV-WSG)
(Quelle: Landesanstalt für
Umweltschutz Baden-Württemberg: Arbeitsmaterialie 12, Wasser in der Lokalen Agenda 21)