Kriterien
der Bewertung der biologischen Durchgängigkeit von Fliessgewässern

 

In Anlehnung an den Verband für Fischerei und Gewässerschutz in Baden Württemberg e.V. - Vielen Dank an dieser Stelle!

Kriterien der Bewertung der biologischen Durchgängigkeit von Fließgewässern




Durchgängig

-------->
aufwärts

- Auf dem gesamten Wehr (Rampe) existieren strömungsberuhigte Bereiche mit Nischen, Kolken und Lücken in ausreichender Zahl.
- der Einstieg von Wanderhilfen liegt so, daß er von suchenden Organismen leicht gefunden werden kann.
- Technische Fischpässe mit geringen Wasserspiegeldifferenzen, hydraulisch korrekter Bauweise (DVWK1996) und rauhem Sohlsubstrat.

<--------
abwärts

- Die Fallhöhen sind nur gering und es erfolgt keine Wasserausleitung (gilt für alle Sohlschwellen)


Weitgehend durchgängig (eingeschränkt Druchgängig)

-------->
aufwärts

- Bereiche mit ausreichend niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten (bei Blocksteinrampen) werden nur von einem Teil der aufstiegswilligen Organismen gefunden.
- Die funktionsfähige Wanderhilfe kann nur von einem Teil der Organismen gefunden werden.

<--------
abwärts

- Es wird zwar Wasser ausgeleitet, aber das Wehr wird dennoch ganzjährig überströmt und es ist sichergestellt, daß ein erheblicher Teil der Organismen den Weg findet.


Zeitweilig oder selektiv durchgängig (eingeschränkt Durchgängig)

-------->
aufwärts

- Wehre, über die nur ein Teil des Jahres ausreichend Wasser abgegeben wird. Senkrechte Absturzhöhen von über 0.2 m, Überfallstrahl.
- Wanderhilfen ohne bodennahe Übertritte und ohne rauhem Substrat.

<--------
abwärts

- Wenn nicht das ganze Jahr Wasser über das Wehr abgegeben wird.

- Wenn der Abstieg von bestimmten Organismen nicht gefunden wird, da sie an einem Streichwehr vorbei getrieben werden.
- Wenn das Wasser bei tiefem Stauraum nur in einem dünnen Film über das Wehr fließt.
- Wenn aufgrund der großen Fallhöhen Fische Verletzungen beim Aufprall auf einen Betonsockel erleiden können.


Nicht durchgängig

-------->
aufwärts

- Senkrechte Wehre von mehr als 0.5 m Höhe, oder auch von geringerer Höhe, wenn kein Kolk zum Anlaufnehmen vorhanden ist.
- Wehre mit Vorboden oder zu steile oder glatte geneigte Rampen mit einem Staubrett und/oder Überfallstrahl.
- Auf Rampen flächig auftretende Strömungsgeschwindigkeiten von 2 m/s und mehr. bei vorhandenen Fischpässen Gefällesprünge von 0.4 m oder mehr.
- Abmessungen der Fischpässe so gering, daß für Organismen zu wenig Raum zur Verfügung steht, um Anlauf zu nehmen.
- Wegen ungünstiger Lage nicht auffindbarer oder fast nie erreichbarer Einstieg des Fischpasses

<--------
abwärts

- Über das Wehr wird nur an wenigen Tagen im Jahr Wasser abgegeben, die auch nicht in der Phase liegen, in der normalerweise die Abwanderungen erfolgen.
- Die Abgabe der Restwassermenge erfolgt über undichte Stellen in Schütztafeln u.ä.
- Der Weg über das Wehr kann nur von wenigen Individuen gefunden werden.



[Zurück] [Home]