Gewässerentwicklung 
Die IG Dreisam als Lokale Agenda 21 Initiative


Ziel der Gewässerentwicklung ist das Wiederherstellen naturnaher Gewässer als intakte Ökosysteme mit ihrer natürlichen Funktionsfähigkeit. Diese Zielsetzung ist im Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) gesetzlich verankert.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll der "Träger der Unterhaltungslast" bei nicht naturnah ausgebauten Gewässern in einem angemessenen Zeitraum die Voraussetzung für eine naturnahe Entwicklung schaffen und hierzu Gewässerentwicklungspläne aufstellen.

Träger der Unterhaltungslast sind bei Gewässern I. Ordnung das Land, für die Gewässer II. Ordnung die Kommunen.

"Der Träger der Unterhaltungslast nach § 49 Abs. 1 und 2 hat, soweit nicht überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit entgegenstehen, die Aufgabe, bei nicht naturnah ausgebauten Gewässern in einem angemessenen Zeitraum die Voraussetzungen für eine naturnahe Entwicklung zu schaffen. Hierzu sind Gewässerentwicklungspläne aufzustellen. (WG § 68a (1))



Aufstellen von Gewässerentwicklungsplänen (GEP)

Gewässerentwicklungspläne sollen vom Unterhaltungspflichtigen (bei einem Gewässern II. Ordnung ist das die Kommune) aufgestellt werden. Dazu vergibt die Kommune in der Regel einen Auftrag an ein geeignetes Planungsbüro. Der Gewässerentwicklungsplan kann auf der Grundlage eines bereits vorhandenen übergeordneten Gewässerentwicklungskonzeptes (Aufstellung durch die Gewässerdirektionen und ihre Bereiche) oder im Bedarfsfall unabhängig vom Vorhandensein eines Gewässerentwicklungskonzeptes als eigenständige Planung erarbeitet werden. Der Gewässerentwicklungsplan zeigt auf, welche Defizite und Entwicklungsmöglichkeiten es am Gewässer gibt, welche Strecken geschützt und erhalten, welche entwickelt und welche umgestaltet werden sollen.

Parzellenscharf werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Sowohl die Aufstellung eines Gewässerentwicklungsplanes als auch die Umsetzung von Vorhaben zur naturnahen Entwicklung können nach den "Förderrichtlinien Wasserwirtschaft" bezuschusst werden. Dies gilt für den Gewässerentwicklungsplan unter der Voraussetzung, dass er in der Bauleitplanung der jeweiligen Gemeinde rechtsverbindlich festgeschrieben wird. Eine frühzeitige Einbindung und Beteiligung der Bevölkerung und der Gewässernutzer kann die Umsetzung des Gewässerentwicklungsplans erleichtern.

Siehe auch: Argumente zur Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen


Tätigkeiten der IG Dreisam e.V. als Lokale-Agenda-Initiative:
- Informationssammlung, für welche Gewässer im Bereich der Dreisam und ihrer Zuläufe es bereits Gewässerentwicklungskonzepte und -pläne gibt
- Anregung, dass für weitere Gewässer Entwicklungspläne aufgestellt werden
- Erarbeitung von Vorschlägen, wie die Gewässerentwicklung vorangetrieben werden kann bzw. Mitarbeit an Dreisam-Projekten.
- Begleitung der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen


Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern

Die Kommune ist zuständig für die Pflege und Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung. Die Gewässerunterhaltung umfasst:
- die Reinigung und Erhaltung des Gewässerbettes, die Sicherung der Ufer, der Vorländer und der Leitdämme sowie die Beseitigung von Störungen des Wasserablaufs
- die naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung des Gewässerbetts und der Ufer.

Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes 1996 wurde die Gewässerunterhaltung ökologisch ausgerichtet, beispielsweise durch Begünstigung der eigendynamischen Gewässerentwicklung und die Einschränkung des Wiederherstellungsrechtes von Uferabbrüchen nach Hochwasser. Die Unterhaltung ausgebauter Gewässer wurde auf den allernotwendigsten Umfang des Erhalts der dem Ausbau zugrundegelegten Abflussleistung eingeschränkt.

Bei der Gewässerunterhaltung sind neben Belangen des Hochwasserschutzes insbesondere auch ökologische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Die naturnahe Gewässerunterhaltung ist somit ein wichtiges und kostengünstiges Instrument zur naturnahen Gewässerentwicklung. Häufig kann durch eine auf das Notwendige reduzierte Gewässerunterhaltung sowohl der Geldbeutel als auch die Natur geschont werden.

Durch die Übernahme einer Bachpatenschaft kann man selbst bei der Gewässerunterhaltung mitarbeiten. Bachpatenschaften werden von den Städten und Gemeinden übertragen und können von Schulen, Schulklassen, Vereinen, Verbänden oder sonstigen Gruppen übernommen werden (nur an Gewässern II. Ordnung)


Tätigkeiten der IG Dreisam e.V. als Lokale-Agenda-Initiative:
- Informationssammlung zur Praxis der Gewässerunterhaltung (Für welche Gewässerstrecken ist die Kommune unterhaltungspflichtig? Wer ist zuständig? Wie sieht die derzeitige Unterhaltungspraxis aus?) und Einsatz für eine naturverträgliche Gewässerpflege
- Einsatz, dass die notwendige Unterhaltungsarbeiten an Gräben schonend und naturverträglich durchgeführt werden (Verzicht auf Einsatz von Grabenfräsen, abschnittsweise Unterhaltung von Spätsommer bis Spätherbst)
- Bachpflege durch die anliegenden Fischereirechtsinhaber (Angelfischervereine) für die jeweiligen Gewässerstrecken, Anregungen zur Mithilfe durch Bürger, Schulklassen, Jugendgruppen, etc. (Bachputzete...)


Umgestaltungsmaßnahmen an Gewässern bzw. Gewässerrenaturierungen

Verbaute, begradigte Gewässer, die sich nicht mehr selbst naturnah entwickeln können, müssen umgestaltet werden, um wieder einen naturnahen Zustand zu erreichen.

Häufig reichen auch sogenannte Initialmaßnahmen aus, um eine eigendynamische Entwicklung in Gang zu bringen. Wanderungshindernisse, die für Fische und Kleinlebewesen wie Barrieren wirken, sollen durchgängig gemacht werden, um die Gewässer wieder als Lebensraum zugänglich zu machen. Gewässerrandstreifen in einer ausreichenden Bereite sollen einen natürlichen Gehölzsaum ermöglichen und dem Gewässer Spielraum für eine naturnahe Entwicklung geben.

Nach § 68 b WG sind im Außenbereich Gewässerrandstreifen in einer Breite von 10 m festgesetzt; im Innenbereich kann die Ortspolizeibehörde durch Rechtsverordnung Gewässerrandstreifen in einer Breite von i.d.R. 5 m ausweisen. Eine Musterverordnung wurde hierfür vom Gemeindetag Baden-Württemberg erarbeitet und veröffentlicht.

Naturnahe Gewässer sind aber nicht nur als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sondern auch als Erlebnisraum für erholungssuchende Bürger/-innen zu sichern und wiederherzustellen. Vom Wandern und Radfahren am Gewässer, über Spielen und Baden, Kanufahren bis hin zum Angeln gibt es viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung an Flüssen und Bächen. Innerörtlich kann eine Renaturierung auch dazu dienen, den Wohn- und Erlebniswert zu erhöhen und den Zugang zum Gewässer zu verbessern (Anlage von Erlebnisbereichen am Gewässer).

Bei allen diesen Nutzungen und Freizeitaktivitäten muss aber den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen werden. Naturschutz, Wasserwirtschaft, Wassersportler und Fischerei sind nur einige der Akteure, die unbedingt eingebunden werden müssen, wenn Aktivitäten zum "Erlebnisraum Fließgewässer" gestartet werden sollen.

Im allgemeinen wird einer Umgestaltungsmaßnahme oder Initialmaßnahme die Erstellung eines Gewässerentwicklungsplans (s.o.) vorausgehen. Eine Umgestaltung bzw. eine eigendynamische Entwicklung des Gewässers ist nur möglich wenn ausreichende Flächen z.B. als gemeindeeigene gewässernahe Grundstücke oder Gewässerrandstreifen zur Verfügung stehen.

Umgestaltungsmaßnahmen und der Grunderwerb im Hinblick auf die naturnahe Gewässerentwicklung können gemäß den "Förderrichtlinien Wasserwirtschaft" bezuschusst werden. Unter Umständen können sie als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme auch im Sinne des "Ökokontos" durchgeführt werden.


Tätigkeiten der IG Dreisam e.V. als Lokale-Agenda-Initiative:
- Erarbeitung von Plänen, wo Umgestaltungsmaßnahmen an Gewässern durchgeführt werden sollen
- Entwicklung von Ideen und Maßnahmen, um den Zugang der Menschen zum Gewässer zu ermöglichen (Renaturierung, Lehrpfad, Umweltbildung am Gewässer z.B. mit Gewässertag oder -fest, Infozentrum o.ä.) unter Berücksichtigung des Naturschutzes.
- Einsatz, dass Wanderungshindernisse wie Wehre, Abstürze und Verdohlungen für Wasserbewohner durchgängig gemacht werden
- Engagement, dass das Thema Gewässerschutz und Gewässerentwicklung stärker in den Schulen und in der Erwachsenenbildung aufgegriffen wird, um das Bewusstein für den Umgang mit den Gewässern zu schärfen.
- Anregung der jeweiligen Gemeinden, Gewässerrandstreifen festzusetzen, bzw. diese auszuweisen.


Einbindung der Gewässerentwicklung in die Landschafts- und Raumplanung

Um die Ziele der Gewässerentwicklung effektiv umzusetzen ist ihre Einbindung in die Landschafts- bzw. Flächennutzungspläne sowie in die Bebauungspläne wichtig. Insbesondere soll den Gewässern genügend Raum für ihre Entwicklung zur Verfügung gestellt werden.


Tätigkeiten der IG Dreisam e.V. als Lokale-Agenda-Initiative:
- Hinweis bei Erstellung oder Fortschreibung von Landschafts- bzw. Flächennutzungsplänen sowie von Bebauungsplänen auf die Berücksichtigung der Ziele der Gewässerentwicklung.


Wasserkraft

Wasserkraft statt fossiler Energieträger zu nutzen ist im Sinne des Klimaschutzes grundsätzlich sinnvoll. Insbesondere bei kleineren Wasserkraftanlagen ist jedoch hohes ökologisches Konfliktpotential vorhanden. Bei der Entscheidung für oder gegen die Wasserkraftnutzung an einem Standort ist die Wirkung auf das Gewässer als Ökosystem mit abzuwägen. Die Durchgängigkeit und die Mindestwassermenge sind hierbei entscheidende Punkte.


Tätigkeiten der IG Dreisam e.V. als Lokale-Agenda-Initiative:
- Wasserkraftnutzung ist oft mit schwerwiegenden Folgen für das Ökosystem des jeweiligen Fliessgewässers verbunden. Die IG Dreisam begleitet daher laufende und geplante Projekte mit großer Skepsis und Sorge um das jeweilige Gewässer. Wo Wasserkraftnutzung bereits vorhanden ist, werden Verbesserungsvorschläge zur Durchgängigkeit und Alternativen untersucht.


Arten- und Biotopschutz an Gewässern und Freizeitnutzung durch den Menschen

Viele Tier- und Pflanzenarten sind an Still- oder Fließgewässer gebunden: Neben den Fischen verschiedene Muscheln und Schnecken, zahlreiche Käfer, Libellen, Amphibien gilt dies auch für verschiedene Vögel und andere Artengruppen. Naturnahe Bach- und Flussabschnitte sowie Quellen genießen gemäß § 24a Naturschutzgesetz besonderen Schutz. Im Einklang mit den Belangen des Natur- und Artenschutzes ist aber auch den erholungssuchenden Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zu den Gewässern und ein Naturerleben zu ermöglichen. Diesen unterschiedlichen Interessen kann frühzeitig im Rahmen der Gewässerentwicklungsplanung z.B. durch das räumliche Entflechten der Nutzungs- und Schutzzonen oder durch das Vorsehen einer gelenkten Freizeitnutzung Rechnung getragen werden.


Tätigkeiten der IG Dreisam e.V. als Lokale-Agenda-Initiative:
- Information über Lage und Bedeutung von Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale) und nach § 24a-NatSchG geschützte Biotope an unseren Gewässern; Ggf. Initiative zur Ausweisung weiterer Schutzgebiete.
- Information über Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten an unseren Gewässern; Durchführung von entsprechenden Kartierungen.
- Beobachtung, dass bei Unterhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen an Gewässern Arten- und Biotopschutzbelange berücksichtigt werden (schonende Gewässerpflege, Berücksichtigung von Brut-, Laich- und Ruhezeiten, Rücksicht auf spezielle Artenvorkommen)
- Beachtung, dass auch den Ansprüchen der Bürgerinnen und Bürger nach Zugang zu den Gewässern in einer angemessenen Form Rechnung getragen wird, ggf. durch eine gelenkte, die Naturschutzaspekte berücksichtigende Erholungsnutzung.



Ansprechpartner
Von den Gewässerdirektionen (Gewässerdirektion Neckar, Schloßgasse 6, 74354 Besigheim, Tel.: 07143-367261, Gewässerdirektion Nördlicher Oberrhein, Ruschgraben 139, 76139 Karlsruhe, Tel.: 0721-6262286, Gewässerdirektion Südlicher Oberrhein/Hochrhein, Lotzbeckstr. 12, 77933 Lahr, Tel.: 07821-924110, Gewässerdirektion Donau/ Bodensee, Haldenstr. 7, 88499 Riedlingen, Tel.: 07371-187344) und ihren Bereichen werden derzeit Gewässerentwicklungskonzepte erstellt, die als Grundlage zur Aufstellung von Gewässerentwicklungsplänen durch die Kommunen dienen sollen. Die Gewässerdirektion bzw. deren Bereiche beraten die Unterhaltungspflichtigen auch bei der Ausschreibung, Erstellung und Umsetzung eines Gewässerentwicklungsplans. Als Untere Wasserbehörden sind die Landratsämter bzw. Bürgermeisterämter der kreisfreien Städte Ansprechpartner für alle wasserrechtlichen Fragen vor Ort. Für Fragen des Naturschutzes sind die Landratsämter als Untere Naturschutzbehörden bzw. die ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragen zuständig. Insbesondere für Artenschutzmaßnahmen sind auch die Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftsplanung in Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen und Freiburg zuständig.



Siehe auch:
[Wasser in der Lokalen Agenda21]



(Quelle: Auszüge aus Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg: Arbeitsmaterialie 12, Wasser in der Lokalen Agenda 21)


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