Bachneunauge



Bachneunauge Lampetra planeri


Das Bachneunauge ist auf der Roten Liste in die Gefährdungskategorie 3 - Gefährdet - eingeordnet. Sie gehört also zu den Arten, deren Bestände regional oder vielerorts lokal zurückgehen, anhaltend niedrig und lokal verschwunden sind.

Bachneunaugen sind in verbauten Fließgewässern insbesondere durch den Mangel an lockeren und unbelasteten Sanden stark zurückgegangen. Im Lebenszyklus dieser Neunaugenart findet eine Wanderung zwischen sandigen Bereichen, in denen die Larven eingegraben leben, und Kieszonen statt, auf denen die geschlechtsreifen Tiere den Laich absetzen. Da diese obligatorischen Wanderungen häufig durch Verbauungen verhindert werden, ist die Art zusätzlich gefährdet. Die meisten ehemals besiedelten Abschnitte großer Flüsse sind heute so stark verändert, daß die dortigen Populationen verschwunden sind.



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