| Bachneunauge |
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| Bachneunauge |
Lampetra planeri |

Das Bachneunauge ist auf der Roten Liste in
die Gefährdungskategorie 3 - Gefährdet - eingeordnet. Sie gehört also
zu den Arten, deren Bestände regional oder vielerorts lokal zurückgehen, anhaltend
niedrig und lokal verschwunden sind.
Bachneunaugen sind in verbauten Fließgewässern insbesondere durch den Mangel an lockeren
und unbelasteten Sanden stark zurückgegangen. Im Lebenszyklus dieser Neunaugenart findet
eine Wanderung zwischen sandigen Bereichen, in denen die Larven eingegraben leben, und
Kieszonen statt, auf denen die geschlechtsreifen Tiere den Laich absetzen. Da diese
obligatorischen Wanderungen häufig durch Verbauungen verhindert werden, ist die Art
zusätzlich gefährdet. Die meisten ehemals besiedelten Abschnitte großer Flüsse sind
heute so stark verändert, daß die dortigen Populationen verschwunden sind.
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