Bade-und Betretungsverbot im revitalisierten Abschnitt der Dreisam bei der Brauerei Ganter

Wichtiger Schritt zum Schutz des aquatischen Lebens in der Dreisam

Die IG Dreisam begrüßt das von der Stadt Freiburg ab 7. August 2026 geltende Bade- und Betretungsverbot im revitalisierten Abschnitt der Dreisam zwischen der Fabrikstraße und der Leo-Wohleb-Straße.

Bereits am 27. Juni 2026 hatte sich die IG Dreisam mit einem Schreiben an das Referat 33 – Fischereibehörde des Regierungspräsidiums Freiburg sowie an das Garten- und Tiefbauamt der Stadt Freiburg gewandt und darum gebeten, ein Bade- und Betretungsverbot für den revitalisierten Abschnitt bei der Brauerei    Ganter zu prüfen.

Hintergrund war der zunehmend starke Freizeit- und Badedruck in diesem sensiblen Gewässerabschnitt. Aus unserer Sicht war es dringend erforderlich, Maßnahmen zum Schutz des aquatischen Lebens und der neu entstandenen ökologischen Strukturen zu ergreifen.

Bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin von Fischereibehörde und Stadt Freiburg am 16. Juli 2026 wurde zunächst vereinbart, mit Beschilderungen und Appellen über die städtischen Social-Media-Kanäle für     Rücksichtnahme auf das aquatische Leben zu werben. Ursprünglich war vorgesehen, ein verbindliches      Bade- und Betretungsverbot erst im Jahr 2027 durch eine Allgemeinverfügung umzusetzen.

Die aktuelle Entwicklung hat jedoch ein schnelleres Handeln erforderlich gemacht. Anhaltende Trockenheit, ein extrem niedriger Pegelstand und sehr hohe Wassertemperaturen führten dazu, dass die Stadt Freiburg bereits jetzt ein Bade- und Betretungsverbot für den genannten Abschnitt erlassen hat.

Dieses gilt ab dem 7. August 2026.

Revitalisierter Abschnitt der Dreisam bei der Brauerei Ganter


Schutz der Dreisam hat jetzt Vorrang

Gerade in einem revitalisierten Gewässerabschnitt ist besondere Rücksichtnahme erforderlich. Die neu geschaffenen Strukturen bieten wertvolle Lebensräume für Fische und andere aquatische Organismen. Gleichzeitig sind diese Bereiche gegenüber Störungen besonders empfindlich.

Das nun geltende Bade- und Betretungsverbot ist deshalb aus Sicht der IG Dreisam ein wichtiger und richtiger Schritt, um das Gewässer in einer besonders kritischen Situation zu schützen.

Wir bedanken uns bei der Fischereibehörde des Regierungspräsidiums Freiburg, der Stadt Freiburg und allen weiteren Beteiligten für ihr schnelles und verantwortungsvolles Handeln zum Schutz des aquatischen Lebens in der Dreisam.