Wichtige Aspekte bei der Renaturierung der Dreisam
Hinweis: Im Folgenden wird von Renaturierung gesprochen, da dieser Begriff weitläufiger verbreitet ist. Korrekterweise handelt es sich bei den möglichen Maßnahmen im Bereich der Dreisam aber um Revitalisierungen. Eine wirkliche Renaturierung ist an einem so verbauten Gewässer wie der Dreisam leider nicht mehr möglich. Renaturierung im engeren Sinne würde bedeuten, dass der Fluß wieder in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird. Dies ist allerdings nicht möglich, weshalb bei uns nur Revitalisierungsmaßnahmen möglich sind.
Die nachfolgende Aufzählung macht deutlich, dass für die Realisierung in zahlreichen Fällen die Zusammenarbeit einer Reihe von Organisationen, kommunalen und staatlichen Dienststellen erforderlich ist. Die IG Dreisam hofft hier auf weitreichende Unterstützung aus den Verbänden, den Vereinen sowie der zuständigen Stellen und der Mitbürger.
Schutz der Fließgewässer
Vorrangiger Schutz für die noch bestehenden, ökologisch intakten Fließgewässer vor schädigenden Eingriffen durch den Menschen.
Renaturierung
Renaturierung geeigneter Gewässerstrecken durch möglichst weitgehende:
- Beseitigung oder Umgestaltung von harten Längs- oder Querverbauungen
- Schaffung freier Fließstrecken, in denen das Gewässer die Möglichkeit besitzt, sein Bett selbst zu formen
- Wiederanbindung von Alt- und Seitenarmen an den Hauptstrom, um einen Fischwechsel zu erlauben
- Öffnung verdolter Bachläufe
Strukturvielfalt & Kleinstlebensräume
- Förderung der Strukturvielfalt in der Dreisam und Schaffung vielfältiger Kleinstlebensräume:
- Einbringen von Störsteinen, Strömungslenkern und Flügelbuhnen
- Schaffung von Unterständen durch gewässernahe Pflanzung geeigneter Ufergehölze
- Unterschiedliche Tiefen- und Querschnittsgestaltung
Durchgängigkeit für Fische
Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Gewässersystem Dreisam für Fische und deren Nährtiere:
- Umgestaltung sowie Beseitigung von Wanderhindernissen
- Schaffung oder Effektivierung und ausreichender Wasserbeschickung bei Aufstiegshilfen
Naturnahe Gewässerunterhaltung
Erhaltung verlandungsbedrohter Kleingewässer oder Neuschaffung vergleichbarer Gewässerflächen in angrenzenden Geländebereichen
- Überprüfung des Umfangs und der Notwendigkeit von Unterhaltungsmaßnahmen
- Abschnittsweise Durchführung von Sohlräumungs- und Entkrautungsmaßnahmen mit Erhalt von Regenerationszellen
- Kein vollständiger Kahlschlag bei der Pflege des Uferbewuchses
- Beachtung der Laich- und Schonzeiten von Fischen durch zeitlich angepasste Vorgehensweisen bei Unterhaltungsarbeiten
Verbesserung der Wasserqualität
Weitere Bemühungen um die Verbesserung der Wasserqualität sowie stärkere Differenzierung der angestrebten Gewässergüteklassen in den Fließgewässern:
- Erhaltung oder Wiederherstellung der Gewässergüteklasse I in quellnahen Bereichen
- Weitere Reduzierung der Abwasser- und Wärmebelastung, Aussparung ausgewählter Strecken von der Nutzung als Vorfluter
- Fortsetzung des bewährten Ausbaus von Kläranlagen mit einer dritten Reinigungsstufe
- Verbesserte Abwasserbehandlung im Streusiedlungsbereich
- Fortsetzung der öffentlichen und privaten Maßnahmen zur Reduzierung des Stoffeintrags aus landwirtschaftlichen Nutzflächen und Gärten
- An Gewässerschutzbelange angepasste Bewirtschaftung der Flächen in Problembereichen, wie Hanglagen, auf An- und Niedermoorböden mit geringem Nährstoffrückhaltevermögen oder auf erosionsgefährdeten Böden in Überschwemmungsbereichen der Flusstäler.
Sicherstellung ausreichender Mindestwassermengen
- Geregelte und ausreichende Wasserdurchflussmengen bzw. Verhinderung eines Trockenfallens des Dreisam-Flussbettes
- Berücksichtigung einer Mindestwasserführung bei der Trink- und Brauchwasserentnahme
- Verbesserte Restwassersicherung bei der Ableitung in Kraftwerks-/ Gewerbekanäle
- Veränderte Gestaltung von Wasserteilern zur allzeitigen Gewährleistung des Mindestabflusses in das jeweilige Gewässermutterbett.
Verringerung der Gewässerbeeinträchtigungen
- Verstärkte Lenkung von Erholungsbetrieb und Freizeitaktivitäten in sensiblen Gewässerbereichen
Erhaltung und Förderung von Fischbeständen
Erhaltung und Förderung sich selbst reproduzierender Fischbestände durch Gesamt-Fischbesatzplan und koordinierte gemeinsame Hegemaßnahmen der angrenzenden Fischervereine. Ausserdem Erhaltung besonders gut angepasster Lokalformen in den Fischbeständen:
- Kein Besatz mit gen- oder biotechnisch veränderten Fischen oder Hybriden verschiedener Arten (z.B. Störhybriden)
- Kein Besatz mit nicht einheimischen Fischen (z.B. Grasfischen)
- Kein Besatz mit standortfremden Fischen (z.B. Huchen im Rhein)
- Soweit keine Wildfische verwendet werden, Bezug von Besatzfischen nur aus amtlich überwachten und seuchenfreien Betrieben
- Kein Besatz mit Fischen fangreifer Größe
- Begrenzung der Fischeinsätze auf das unbedingt nötige Mindestmaß
- Wiedereinbürgerung ausgestorbener und verschollener Fischarten (Lachsprogramm 2000)
Erforschung und Überwachung der Fischfauna
- Weitere Überwachung der Bestandssituation einheimischer Fische
- Vertiefung der Kenntnisse über Vorkommen und Verbreitung
- Untersuchung der Ansprüche gefährdeter Fischarten an ihre Lebensräume